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Infos - Einleitung

Wechselkurs:
Preis einer ausländischen Währung, ausgedrückt in Einheiten der eigenen Währung. Der Wechsel- oder Devisenkurs wurde in Deutschland bis Ende 1998 sowohl amtlich als auch im Freiverkehr zwischen den Banken festgestellt. Dabei erfolgte die amtliche Kursfeststellung an der Devisenbörse (siehe Börse) in D-Mark für einen festgesetzten Betrag der jeweiligen Auslandswährung (sog. Preisnotierung, z.B. 1,91 DM je US-Dollar). Für den Euro wird dagegen die sog. Mengennotierung angegeben. Im Unterschied zur Preisnotierung gibt die Mengennotierung an, welcher Betrag der Auslandswährung als Gegenwert für eine bestimmte Menge an Inlandswährung zu zahlen ist (z.B. 1,02 US-Dollar für einen Euro).

Wechselkurssystem:
Internationale Vereinbarung, die Wechselkursbildung der beteiligten Währungen nach einheitlichen Prinzipien zu gestalten. Man unterscheidet als Grundformen Systeme freier und Systeme fester Wechselkurse. In einem System freier oder flexibler Wechselkurse bilden sich die Wechselkurse grundsätzlich ohne staatliche Eingriffe nach Angebot und Nachfrage auf dem Devisenmarkt. Die Devisenkursbildung zwischen US-Dollar, Euro und dem japanischen Yen erfolgt z.B. heute nach diesem Prinzip. In Systemen fester Wechselkurse beruhen die festgesetzten Paritäten auf Vereinbarungen der beteiligten Staaten. Abweichungen der aktuellen Wechselkurse von ihren Paritäten sind nur innerhalb bestimmter Bandbreiten (z.B. plus/minus ein Prozent) erlaubt. Erreicht ein Wechselkurs seinen oberen oder unteren Interventionspunkt, müssen die jeweiligen Zentralbanken durch entsprechende Käufe oder Verkäufe von Devisen eingreifen. Wechselkursänderungen über die Bandbreiten hinaus lassen sich nur durch Paritätsänderungen (siehe Realignments) erreichen. Das Bretton-Woods-System beinhaltete ein solche Vereinbarung fester Wechselkurse. Der US-Dollar diente als "Ankerwährung" für die Festlegung der Paritäten der anderen Währungen. Für den US-Dollar galt wiederum eine uneingeschränkte Goldeinlösungspflicht. Dieses Festkurssystem endete faktisch im August 1971 bzw. Maerz 1973. Auch das Europäische Währungssystem (EWS I) sah grundsätzlich eine Paritätsbindung an den ECU für alle am Europäischen Wechselkursmechanismus beteiligten Währungen vor. Im EWS II werden die Paritäten gegenüber dem Euro festgelegt.

Devisen:
An ausländischen Plätzen zahlbare Zahlungsanweisungen in fremder Währung sowie über fremde Währungen lautende, im Ausland zahlbare Wechsel und Schecks. Im Unterschied dazu zählen die Sorten - das sind ausländische Banknoten und Münzen - nicht zu den Devisen.

Devisenkurs:
siehe Wechselkurs

QUELLE: http://www.bundesbank.de/de/presse/glossar/glos_index.htm